über uns

Unsere Aufgabe

Die Kinderschutzgruppe des Universitätsklinikums Dresden behandelt Kinder und
Jugendliche, bei denen der Verdacht auf eine Gefährdung ihres körperlichen oder
psychischen Wohles durch Dritte besteht. Über diese konkrete Fallarbeit hinaus ist
die kontinuierliche Weiterentwicklung von Qualitätsstandards sowie die regelmäßige
Fortbildung unserer Mitarbeiter Aufgabe der Kinderschutzgruppe.

Wir werden tätig bei …

• körperlicher Misshandlung
• sexuellem Missbrauch
• körperlicher und seelischer Vernachlässigung

Einen Konsiliar-Dienst für Kliniken außerhalb des Universitätsklinikums Dresden
kann die Kinderschutzgruppe nicht anbieten. Für eine konsiliarische rechtsmedizinische
Beratung steht nach Möglichkeit der Bereitschaftsdienst der Rechtsmedizin
(0351/458-0) zur Verfügung. Im Einzelfall ist auch eine körperliche Untersuchung
in auswärtigen Einrichtungen möglich. Bei Bedarf kann die Kinderradiologie in Form
der Beurteilung von zugesandten Röntgenbildern, CT- bzw. MRT-Aufnahmen tätig
werden.

Bei Verdacht auf bzw. bei bereits bestehenden psychischen Auffälligkeiten oder emotionalen
Problemen der Kinder und Jugendlichen wird die direkte Kontaktaufnahme mit der Ambulanz
der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie empfohlen.

Für die Gesamtbetreuung eines Falles ist die stationäre Aufnahme des Kindes am
Universitätsklinikum Dresden notwendig.

Wir sind Partner für …

• alle Ärzte
• Krankenhäuser
• Jugendämter und anerkannte Opferschutzeinrichtungen
• Strafverfolgungsbehörden
• Gesundheitsämter

Besorgte Eltern, Verwandte, LehrerInnen, ErzieherInnen und andere wenden
sich bitte an einen Kinder- oder Hausarzt, Kinder- oder Jugendpsychiater oder
an das Jugendamt ihrer Stadt oder ihres Landkreises.

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